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Handwerk

Website für Handwerker: was rein muss und was nicht.

Website für Handwerker: welche Seiten, Bilder und Angaben ein Handwerksbetrieb braucht, was im Impressum Pflicht ist und was nur gut aussieht.

Veröffentlicht
7. Oktober 2026
Lesezeit
5 Minuten
Autor
Enver Eser
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Wer einen Handwerker sucht, will drei Dinge wissen: Macht der Betrieb das, was ich brauche? Kommt er zu mir? Wie erreiche ich ihn? Eine Website, die diese drei Fragen auf dem Handy in wenigen Sekunden beantwortet, hat ihren wichtigsten Zweck erfüllt. Alles andere kommt danach.

Dieser Beitrag geht die Bausteine der Reihe nach durch, mit dem, was rechtlich Pflicht ist, und dem, was sich in der Praxis bewährt.

Jede Leistung braucht eine eigene Seite

Eine Liste mit Stichworten auf der Startseite reicht nicht. Wer „Fassadensanierung“ sucht, landet am besten auf einer Seite, die genau davon handelt: was Sie machen, wie es abläuft, welche Projekte es gibt. Google kann eine Seite einer Suche nur zuordnen, wenn der Text darauf zu dieser Suche passt.

Edel & Felsen, ein Handwerks- und Baubetrieb aus Hanau, hat für sieben Gewerke je eine eigene Seite, vom Trockenbau bis zur Fassade. Jede Seite kann für ihre eigene Suche gefunden werden, und jeder Besucher landet direkt bei dem, was er braucht.

Das Einsatzgebiet gehört klar benannt auf die Seite

Nennen Sie die Orte, in die Sie fahren, und zwar so, wie Sie wirklich fahren. Ein Einsatzgebiet „bundesweit“ bei einem Betrieb, der im Umkreis von 30 Kilometern arbeitet, führt zu Anfragen, die Sie absagen müssen.

Liegen Firmensitz und Hauptmarkt auseinander, lohnt sich mehr Aufwand. Schrott Ulm sitzt in Burgau, die Kunden kommen aus dem Raum Ulm. Für den Betrieb habe ich 29 Ortsseiten gebaut, jede mit eigenem Text. Seiten, die sich nur im Ortsnamen unterscheiden, stuft Google als minderwertig ein, und Besucher merken es auch.

Echte Baustellenfotos statt Bilddatenbank

Kunden wollen sehen, wie Ihre Arbeit aussieht. Ein Stockfoto vom lächelnden Handwerker mit Helm zeigt das nicht, und viele erkennen es sofort als gekauft. Eigene Fotos von Baustellen, auch mit dem Handy aufgenommen, sind der bessere Beleg.

Am stärksten wirken Referenzen mit eigener Seite. Edel & Felsen zeigt sieben Referenzprojekte auf je einer eigenen Seite, darunter Arbeiten für die Europäische Zentralbank und das Museum Angewandte Kunst in Frankfurt. Statt „Referenzen auf Anfrage“ sieht der Besucher, was der Betrieb gebaut hat. Bei Yolcu Gebäudereinigung in Burgau zeigen Vorher-Nachher-Bilder den Unterschied statt Symbolbildern.

Die Telefonnummer muss sofort zu sehen sein

Wer ein Problem im Haus hat, will oft sofort jemanden sprechen. Die Nummer gehört deshalb oben auf jede Seite und muss auf dem Handy mit einem Tipp wählbar sein. Bei Ahmet's Fahrservice in Burgau ist der Anruf deshalb der Hauptknopf der Seite. Für einen Handwerksbetrieb gilt dasselbe, wenn Aufträge meist am Telefon entstehen.

Wenn Sie auf der Baustelle nicht rangehen können, sagen Sie es auf der Seite: wann Sie erreichbar sind und wie schnell Sie zurückrufen. Das ist besser als eine Nummer, die ins Leere klingelt.

Was muss ins Impressum eines Handwerksbetriebs?

Das Impressum ist Pflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks empfiehlt einen Link in der Fußzeile, erreichbar mit höchstens zwei Klicks.

  • Name und Anschrift des Betriebs, bei GmbH oder UG zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Handelsregister und Registernummer, falls eingetragen
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden

Handwerkskammer, Berufsbezeichnung und Meistertitel stehen bei vielen Betrieben im Impressum. Zwingend sind diese Angaben nach dem Merkblatt „Praxis Recht: Impressumspflicht“ des Zentralverbands nur bei Gesundheitshandwerken wie Augenoptikern, Hörakustikern oder Zahntechnikern. Diese müssen die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, Deutschland als verleihenden Staat und die Handwerksordnung als berufsrechtliche Regelung nennen. Eine Aufsichtsbehörde müssen im Handwerk laut demselben Merkblatt nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher angeben. Freiwillig dürfen Sie Kammer und Meistertitel natürlich nennen, für viele Kunden ist das ein Vertrauenssignal.

Zwei weitere Pflichten werden oft übersehen. Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung verlangt vor Vertragsschluss bestimmte Angaben, zum Beispiel zur Berufshaftpflichtversicherung, falls eine besteht, mit Name und Anschrift des Versicherers und räumlichem Geltungsbereich (§ 2 DL-InfoV). Sie dürfen diese Angaben auch elektronisch zugänglich machen, viele Betriebe nehmen sie deshalb ins Impressum auf. Und wer am 31. Dezember des Vorjahres mehr als zehn Personen beschäftigt hat, muss auf der Website angeben, ob er an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt (§ 36 VSBG).

Sobald die Website Daten erhebt, etwa über ein Formular, ist außerdem eine Datenschutzerklärung nötig (Art. 13 DSGVO). Fehlerhafte Pflichtangaben können Mitbewerber und Verbände abmahnen, darauf weist der Zentralverband ausdrücklich hin.

Google-Unternehmensprofil und Anfrageformular

Wer „Dachdecker in der Nähe“ sucht, sieht oft zuerst die Karte mit Unternehmensprofilen und erst darunter die Websites. Das Profil ist kostenlos und gehört zu jeder Handwerker-Website dazu. Wichtig ist, dass Name, Adresse und Telefonnummer dort genau so stehen wie auf der Website.

Google-Unternehmensprofil einrichten Schritt für Schritt, mit den Angaben, die zur Website passen müssen.

Ein Anfrageformular, über das Kunden Fotos hochladen können, ist keine Pflicht, aber eine Empfehlung. Ein Foto vom tropfenden Rohr oder vom Riss in der Fassade beantwortet die erste Rückfrage, bevor sie gestellt wird. Fragen Sie im Formular nur, was Sie für eine erste Einschätzung wirklich brauchen: Ort, Art der Arbeit, gewünschter Zeitraum, Kontaktweg.

Ein Hinweis zur Barrierefreiheit: Können Privatkunden auf Ihrer Seite verbindlich Termine buchen oder bestellen, kann das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz greifen, sofern Ihr Betrieb kein Kleinstunternehmen ist. Eine reine Präsentationsseite mit Kontaktformular ist nach Einschätzung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit in der Regel nicht betroffen.

Muss, sollte, kann: die Übersicht

Was auf eine Handwerker-Website gehört
BausteinEinordnungWarum
ImpressumMuss§ 5 DDG
DatenschutzerklärungMuss, sobald Daten erhoben werdenArt. 13 DSGVO
Angaben zur VerbraucherschlichtungMuss ab mehr als zehn Beschäftigten§ 36 VSBG
Kammer, Berufsbezeichnung, Handwerksordnung im ImpressumMuss nur bei Gesundheitshandwerken, sonst KannZDH, Praxis Recht Impressumspflicht
Telefonnummer oben, auf dem Handy antippbarSollteviele Kunden rufen lieber an
Eigene Seite je LeistungSollteAuffindbarkeit bei Google
Einsatzgebiet mit OrtenSolltepassende Anfragen statt Absagen
Echte Baustellenfotos und ReferenzenSollteBeleg statt Behauptung
Google-UnternehmensprofilSollteSichtbarkeit in der Kartensuche
Anfrageformular mit Foto-UploadKannspart Rückfragen
Online-Terminbuchung für PrivatkundenKannprüfen, ob das BFSG greift

Und nach der Website?

Eine Website bringt die Anfrage. Danach beginnt die Arbeit im Büro: Angebot, Auftrag, Stunden, Rechnung. Für diesen Teil hat Wemodo Werkerly entwickelt, eine Handwerker-App mit Zeiterfassung, Angeboten und E-Rechnung. Wer Geschäftskunden hat, sollte die Fristen zur E-Rechnung kennen.

E-Rechnung im Handwerk: der Ratgeber auf werkerly.de Was seit 2025 gilt und was 2027 und 2028 kommt.

Webdesign für Handwerker Wenn Sie eine Website wollen, die diese Punkte erfüllt.

Stand: Oktober 2026. Die Angaben zu Impressum und Pflichtinformationen sind keine Rechtsberatung. Welche Angaben für Ihren Betrieb gelten, klären Sie mit Ihrer Handwerkskammer oder Ihrem Rechtsbeistand.

Quellen

Veröffentlicht am von Enver Eser. Themenfeld: Handwerk.

Fragen, die dazu oft kommen.

Mehr dazu, wie ich das für Betriebe umsetze:

Webdesign für Handwerker
Muss die Handwerkskammer ins Impressum?

Zwingend nur bei Gesundheitshandwerken wie Augenoptikern, Hörakustikern, Zahntechnikern, Orthopädietechnikern und Orthopädieschuhmachern. So steht es im Merkblatt „Praxis Recht: Impressumspflicht“ des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Andere Betriebe dürfen die Kammer freiwillig angeben.

Wie viele Seiten braucht eine Website für Handwerker?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Als Faustregel: Startseite, eine Seite je Leistung, eine Seite mit Referenzen oder je Referenz, Kontakt, Impressum und Datenschutz. Wer in mehreren Orten arbeitet, kann für die wichtigsten Orte eigene Seiten mit eigenem Text ergänzen.

Darf ich Fotos aus dem Internet auf meiner Handwerker-Website verwenden?

Nur, wenn Sie die Nutzungsrechte haben, etwa über eine Bildlizenz. Für eine Handwerker-Website sind eigene Fotos von eigenen Baustellen aber fast immer die bessere Wahl. Sie zeigen Ihre Arbeit, und Kunden erkennen gekaufte Bilder schnell.

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